Feuerbeschau

Brandschutzplanung

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil folgende Begründung dargelegt: “Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.”

Die Durchführung der Feuerbeschau obliegt den Kommunen bzw. Gemeinden, wir als Dienstleister im Brandschutz bieten Ihnen die fachliche Durchführung dieser Vorgabe zur Feuerbeschau an. Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere den Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung sowie sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

Zur Verhütung sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

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